Gastgewerbe und unbezahlte Kündigungsfrist #
Herr A. bekommt schlussendlich 2 Wochen Lohn zugesprochen, da er den schriftlichen Arbeitsvertrag erst nach einem Monat erhielt. Was bei der Einstellung abgemacht wurde, bleibt unklar, da Aussage gegen Aussage steht. Da er noch zwei Wochen auf dem Arbeitsplan eingeschrieben war, erhält A. mindestens diese Zeit. Die Kündigungsfrist erhielt er nicht, da es sichhier um unechte Arbeit auf Abruf handelt. Das heisst, du kannst wählen, ob Du den Einsatz möchtest oder nicht. Es braucht nicht ein Telefonat sein, über das du gefragt wirst, ob du den Einsatz möchtest oder nicht. Es kann auch ein Arbeitsplansein, der mit Dir ausgefüllt wird. In diesem Fall entfallen Lohnansprüche während der Kündigungsfrist.
Anders wäre es, wenn A. bereits ein Jahr unter diesen Bedingungen gearbeitet hätte. Dann wäre nach der Rechtsprechung des Basler Appelationsgerichtes eine bezahlte Kündigungsfrist zwingend.
Gastrobetrieb im Stundenlohn und nach Bedarf eingesetzt #
Die Teamleitung arbeitet regelmässig im Betrieb und macht die Arbeitspläne für die nächste Woche. Falls der Umsatz je Mitarbeiter:in unterhalb von Fr. 200.- in der Stunde ist, muss die Teamleitung einen Mitarbeiter heimschicken. Es kommt auch vor, dass am Morgen, wenn es zu wenig Umsatz gibt, die Teamleitung einem Mitarbeiter anruft und ihm mitteilt, dass er erst später zur Arbeit erscheinen muss.
Hat B. Anspruch auf Lohn für entgangenen Arbeitsstunden, wenn sie heimgeschickt wird oder erst später zur Arbeit kommen muss?
Ja, aber nicht zu vollem Lohn. Hier handelt es sich um sogenannten Bereitschaftsdienst. Eingeteilt ist B. für 30 Stunden in der Woche. Tatsächlich muss sie aber nur 20 Std. arbeiten, da sie erst später als vereinbart zur Arbeit gerufen wurde oder früher als abgemacht nach Hause gehen musste.
Wenn nicht anderes abgemacht wurde, müssen diese Ausfallstunden zu zu einem bestimmten Prozentsaz entschädigt werden. Wenn nicht abgemacht war, um wie hoch die Entschädigung sein soll und es zu keiner Einigung kommt, muss dies dass Gericht bestimmen.
Mehrarbeit spontan verlangt.
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Gastro: Arbeitsvertrag im Stundenlohn für unregelmässige Einsätze.
Normale Arbeitszeit 5 Uhr bis 11 Uhr. An Tagen mit viel Arbeit, kann es vorkommen, dass man / frau angewiesen wird bis 13 Uhr zu arbeiten also 3 Stunden mehr. Die Pausenzeit beträgt trotzdem nur 10 Minuten.
Kann das sein?
Da die tägliche Arbeitzszeit nun 8 Stunden beträgt, muss eine Essenspause von mind. einer halben Stunde gewährt werden.
Dies schreibt das Arbeitsgesetz vor. Diese halbe Stunde ist nicht bezahlt, ausser man / frau isst im Betrieb und muss für Einsätze zur Verfügung stehen.
Die Mehrarbeit kann nur im gegenseitigen Einverständnis verlangt werden.
Sind diese Stunden der Mehrarbeit nun Überstunden?
Ja, wenn faktisch die normale Arbeitszeit regelmässig von 5 bis 11 Uhr erfolgt.
Müssen diese Überstunden mit einem Zuschlag ausbezahlt werden?
Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit erfasst und monatlich das Saldo der Überstunden mitteilt, dann erfolgt die Zahlung zu 100% ohne Zuschlag, ansonsten erfolgt der Zuschlag von 25%. Ist im Vertrag aber keine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart worden, geht das Arbeitsgericht von unregelmässiger Teilzeitarbeit aus und es werden einfach die gearbeiteten Stunden mit dem vereinbarten Stundenlohn ausbezahlt.
Arbeit an Feiertagen
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Gastro: unregelmässige Arbeit im Stundenlohn. Bekomme ich einen Zuschlag, wenn ich an Feiertagen arbeiten muss?
Teilzeitmitarbeiter und Aushilfen haben im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich den gleichen Feiertagsanspruch wie Vollzeitmitarbeiter. Die prozentuale Entschädigung des Feiertagguthabens beträgt 2,27%.
Ferien nach einem Jahr Arbeit #
Gastro: unregelmässige Arbeit im Stundenlohn.
Bei unregelmässiger Arbeit wird mit dem Stundenlohn auch ein Anteil Ferienentschädigung ausbezahlt. Er beträgt 10,65% was dem Anspruch von 5 Wochen pro Jahr entspricht. Bei regelmässiger Arbeit muss jedoch auch der Ferienlohn während dem Bezug der Ferien bezahlt werden. Dies führt oft zu Streitigkeiten.
Der Bezug muss folgendermassen gewährt werden: nach Möglichkeit zusammenhängend, mindestens zwei Wochen sind auf jeden Fall am Stück zu gewähren. Die restlichen 3 Wochen können einzeln bezogen werden.
Logistikangestellte mit einem Pensum von 30% im Stundenlohn und der Verpflichtung bei Bedarf mehr zu arbeiten #
Frau S. hat einen Arbeitsvertrag mit einer Teilzeitstelle im Lager einer grösseren Versandfirma. Wenn mehr Arbeit vorhanden ist, muss sie auch länger arbeiten. Sie arbeitet während einem längeren Zeitraum regelmässig ca. 50%. Wegen einem grösseren Arbeitsausfall wird sie von einem Tag auf den anderen nur noch zu 30% eingesetzt.
Dies ist eine Änderungskündigung. Der Betrieb muss ihr per Änderungskündigung die Reduzierung der Arbeitszeit nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist schriftlich mitteilen. Falls er ihr sofort die Arbeitszeit reduziert, dann muss er während der Kündigungsfrist den bisherigen Lohn für ein Pensum von 50% bezahlen.
Hier handelt es sich um sogenannte echte Arbeit auf Abruf, da sie verpflichtet war im Bedarfsfall mehr Arbeit zu leisten.